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Adoption
Allgemeines
In dieser Lebenslage werden Sie umfassend mit
Informationen versorgt, die sowohl für Sie als Interessenten an einer
Adoption eines Kindes von Bedeutung sind als auch als Hilfe für die Zeit
dienen können, nachdem Sie ein Kind bei sich aufgenommen haben.
Im
ersten Kapitel werden die unterschiedlichen Formen der Adoption
dargestellt.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den rechtlichen
Voraussetzungen und Wirkungen einer Adoption, sowie den Folgen, die sich
nach der Annahme eines Kindes auch in sozialrechtlicher Hinsicht ergeben.
Im
dritten und vierten Kapitel werden Sie über Vermittlungsvoraussetzungen
und Grundsätze über die Arbeitsweise der Adoptionsvermittlungsstellen
informiert.
Das fünfte Kapitel konzentriert sich auf die
Inlandsadoption, während im sechsten Kapitel schließlich die
Besonderheiten der Auslandsadoption dargestellt werden.
Der
vorliegende Ratgeber ersetzt nicht die persönliche Kontaktaufnahme und
Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle, sondern soll Ihnen als
mögliche Vorinformation für Ihren Besuch dort dienen.
Definition
Adoption
bedeutet rechtlich gesehen "Annahme als Kind". Bei Adoption durch ein
Ehepaar erlangt das Kind die volle rechtliche Stellung eines
gemeinschaftlichen ehelichen Kindes der Ehegatten. Das gleiche gilt, wenn
ein Stiefkind, das bereits vorhandene Kind eines Ehegatten, angenommen
wird.
Im Falle, dass eine Einzelperson annimmt, entsteht ein
Eltern-Kind-Verhältnis zwischen annehmender Person und dem Kind.
Die
rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen sowie die Aufhebung einer
Annahme als Kind sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Dieser
Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Familie,
Prävention, Soziales und Sport (Stand: 3. Februar 2010).
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