Adoption

Allgemeines

In dieser Lebenslage werden Sie umfassend mit Informationen versorgt, die sowohl für Sie als Interessenten an einer Adoption eines Kindes von Bedeutung sind als auch als Hilfe für die Zeit dienen können, nachdem Sie ein Kind bei sich aufgenommen haben.

Im ersten Kapitel werden die unterschiedlichen Formen der Adoption dargestellt.

Das zweite Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Adoption, sowie den Folgen, die sich nach der Annahme eines Kindes auch in sozialrechtlicher Hinsicht ergeben.

Im dritten und vierten Kapitel werden Sie über Vermittlungsvoraussetzungen und Grundsätze über die Arbeitsweise der Adoptionsvermittlungsstellen informiert.

Das fünfte Kapitel konzentriert sich auf die Inlandsadoption, während im sechsten Kapitel schließlich die Besonderheiten der Auslandsadoption dargestellt werden.

Der vorliegende Ratgeber ersetzt nicht die persönliche Kontaktaufnahme und Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle, sondern soll Ihnen als mögliche Vorinformation für Ihren Besuch dort dienen.


Definition

Adoption bedeutet rechtlich gesehen "Annahme als Kind". Bei Adoption durch ein Ehepaar erlangt das Kind die volle rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes der Ehegatten. Das gleiche gilt, wenn ein Stiefkind, das bereits vorhandene Kind eines Ehegatten, angenommen wird.

Im Falle, dass eine Einzelperson annimmt, entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen annehmender Person und dem Kind.

Die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen sowie die Aufhebung einer Annahme als Kind sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.


Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport (Stand: 3. Februar 2010).
Behördenleistungen