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Scheidung
Hinweise: Mit Wirkung vom 1. September 2009 ist durch das
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 das
gerichtliche Verfahren in Familiensachen grundlegend reformiert worden.
Dem
Amtsgericht (Familiengericht) ist nunmehr die Zuständigkeit eingeräumt
worden, sämtliche durch den Verbund von Ehe und Familie zusammenhängenden
Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden.
Das familiengerichtliche
Verfahrensrecht betrifft damit alle Rechtsstreitigkeiten, die aus der Ehe
und der Familie oder aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrühren, z. B. die
Ehescheidung, die Regelung von Sorge- und Umgangsrechten, die
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie Verfahren über
Haushaltsgegenstände und Ehewohnung, das eheliche Güterrecht und den
Versorgungsausgleich, aber auch sonstige vermögensrechtliche
Streitigkeiten, die ihren Ursprung in der Familie oder in einem
Eltern-Kind-Verhältnis haben.
Die nachstehenden Ausführungen
berücksichtigen das zum 1. September 2009 in Kraft getretene neue
Verfahrensrecht genauso wie die gleichzeitig erfolgten
materiell-rechtlichen Änderungen des Versorgungsausgleichs- und
Zugewinnausgleichsrechts. Auch die zum 1. Januar 2008 erfolgte Reform des
Unterhaltsrechts hat Eingang gefunden.
Es sei aber darauf
hingewiesen, dass aufgrund der Übergangsbestimmungen für Verfahren, die
bereits vor dem Stichtag 1. September 2009 bei Gericht anhängig waren,
noch altes Verfahrensrecht Anwendung findet.
Allgemeines: Eine
Ehe kann, außer durch Tod eines Ehegatten oder Todeserklärung,
grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Die Scheidung
wird durch einen gerichtlichen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts
(Familiengericht) vollzogen. Einzige Ausnahme: die Ehe kann aufgehoben
werden, wenn ihr Zustandekommen fehlerhaft war (z.B. durch Drohung,
Gewalt).
Die nachfolgenden Texte bieten Ihnen Informationen zum
Scheidungsrecht sowie zu den Scheidungsfolgen (z.B. elterliche Sorge,
Unterhalt, Schulden), welche individuell sehr unterschiedlich sind. Daher
ist es nicht möglich, auf Einzelfälle einzugehen.
Eine
Scheidung hat weitreichende Folgen, die sich häufig zunächst gar nicht
absehen lassen. Zum Beispiel verschlechtert sich in vielen Fällen die
finanzielle Situation der geschiedenen Partner, oder es gibt Probleme mit
der Ausübung des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame
Kinder, wenn sich die Eltern nicht einig sind. Wenn Sie eine Scheidung
erwägen, kann es daher sinnvoll sein, sich an eine Beratungsstelle zu
wenden. Empfehlenswert ist der Besuch bei einem Rechtsanwalt.
Folgende
Informationen finden Sie hier
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Anwendbares Recht
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Scheidungsvoraussetzungen
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Scheidungsverfahren
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Kosten eines Scheidungsverfahrens
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Scheidungsfolgen (z.B. Elterliche Sorge, Unterhalt, Schulden)
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Namensänderung nach der Scheidung
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Adressänderung nach der Scheidung (Umzug)
Wer Verfahrenskostenhilfe benötigt, findet die entsprechenden
Informationen unter Kosten eines Scheidungsverfahrens.
Dieser
Text wurde freigegeben durch das Ministerium der Justiz. Stand: 15.12.2009
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