Diese Stelle ist zuständig, wenn außer oder statt des Arbeitslohns (Anlage N der Steuererklärung) auch noch Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit (Anlage GSE), aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) oder der Land- und Forstwirtschaft (Anlage L) gegeben sind. Sie bearbeitet neben den Steuererklärungen z.B. auch Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen und An- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben und selbständigen Tätigkeiten.